„Lifetime Parts Warranty“ für DEUTZ-Ersatzteile
DEUTZ „Lifetime Parts Warranty“
Als autorisierter DEUTZ-Vertragspartner möchten wir unsere Kunden darüber informieren, dass die DEUTZ AG im Januar 2021 eine kostenlose verlängerte Gewährleistung für Ersatzteile eingeführt hat. Der neue Service „Lifetime Parts Warranty“ betrifft alle Original DEUTZ-Neuteile, die ab dem 1. Januar 2021 bei uns im Rahmen einer Reparatur gekauft und auch von uns eingebaut wurden. Die Gewährleistung gilt fünf Jahre lang oder 5.000 Betriebsstunden ab Einbaudatum – je nachdem, was zuerst eintritt. Die Motoren müssen mindestens die Abgasstufe Euro IIIA oder US TIER 3 haben. Im Gewährleistungsfall übernimmt die DEUTZ AG alle Lohn- und Ersatzteilkosten, die Anfahrtskosten sind jedoch vom Kunden zu tragen. Fragen Sie gern nach unseren Anfahrtspauschalen. Ein weiterer Kundenvorteil ist das digitale Service-Heft in dem alle Servicearbeiten, unteranderem für die verlängerte Gewährleistung, durch den DEUTZ Service-Partner anhand der Motornummer weltweit dokumentiert werden.
Weitere Bedingungen für die verlängerte Ersatzteilgewährleistung:
Die motorspezifischen Servicearbeiten müssen gemäß DEUTZ-Wartungsplan durchgeführt worden sein. Wartungs- und Verschleißteile (siehe Betriebsanweisung: alle Ersatzteile, die einem vorgegebenen Intervall unterliegen) und flüssige Betriebsmittel sind von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Einsatz von DEUTZ-Betriebsstoffen (bzw. von DEUTZ freigegebenen Betriebsstoffen) und die Verwendung eines empfohlenen Kraftstoffs ist Voraussetzung für die verlängerte Gewährleistung.
Der Motor muss online im DEUTZ-Service-Portal registriert sein. Dort müssen Sie sich anmelden oder zunächst als neuer Benutzer registrieren (bis die Registrierung abgeschlossen ist und Sie sich einloggen können, kann es etwa 24 Stunden dauern). Erst dann können Sie die Motor-Registrierung vornehmen. Die Ersatzteile können wir schon währenddessen einbauen, die Motorregistrierung muss nicht zwingend vorher erfolgt sein.
Die verlängerte Ersatzteilgewährleistung ist im Falle eines Eigentümerwechsels nicht übertragbar.
Untertage-Fahrzeuge sind von diesem Programm ausgeschlossen.
Schäden durch einen unsachgemäßen Gebrauch oder fehlerhaften Einbau sind nicht abgedeckt.
Wie läuft die Abwicklung der Ersatzteilgewährleistung?
Zur Inanspruchnahme der verlängerten Gewährleistung brauchen Sie die Original Rechnung, die wir Ihnen beim Kauf ausgestellt haben. Damit können Sie nachweisen, dass wir als autorisierter DEUTZ-Vertragspartner Ihnen das Ersatzteil verkauft und eingebaut haben (inklusive der Angaben von Teilenummer, Motornummer und Betriebsstunden zum Datum des Einbaus).
Die Erstattung erfolgt über uns, wir folgen dabei dem Standardprozess zur Abwicklung von Ersatzteilgewährleistung. Eine Übersicht von relevanten Fragen und Antworten (FAQ) zur verlängerten Gewährleistung finden Sie als hier .
Für die verlängerte Ersatzteilgewährleistung gelten die jeweiligen vereinbarten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäß unserer AGB .
Die DEUTZ AG behält sich vor, das Programm der verlängerten Ersatzteilgewährleistung mit einer Vorankündigung von drei Monaten jederzeit für die Zukunft zu beenden.